Oft gestellte Fragen
FAQ
Ist der Begriff "Sachverständiger" geschützt?
Nein, in Deutschland ist der Begriff Sachverständiger nicht gesetzlich geschützt. Es kann sich jeder, der sich als Gutachter betätigen will, selbst zum Sachverständigen ernennen. Hier gibt es keinerlei Überwachungsregularien.
Man kann global fünf Gruppen von Sachverständigen unterscheiden :
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- von Verbänden und Kammern anerkannte Sachverständige
- amtlich anerkannte Sachverständige
- zertifizierte Sachverständige
- selbst ernannte Sachverständige
Mit Ausnahme der selbst ernannten Sachverständigen unterliegen alle Sachverständigen einer strengen Kontrolle und werden nur bestellt, wenn sie zuvor besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Es dürfen keine Bedenken gegen die persönliche Integrität bestehen.
- öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
- von Verbänden und Kammern anerkannte Sachverständige
- amtlich anerkannte Sachverständige
- zertifizierte Sachverständige
- selbst ernannte Sachverständige
Mit Ausnahme der selbst ernannten Sachverständigen unterliegen alle Sachverständigen einer strengen Kontrolle und werden nur bestellt, wenn sie zuvor besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Es dürfen keine Bedenken gegen die persönliche Integrität bestehen.
Aufgrund der besonderen Sachkunde und umfangreicher, nachgewiesener Erfahrung nimmt der Sachverständige zu Sachverhalten Stellung. Es werden aber keine Rechtsfragen beantwortet.
Er berät unparteiisch, unabhängig und objektiv und ist zur strikten Einhaltung des Schweigegebotes verpflichtet. Er stellt also Tatsachen fest, zieht Schlussfolgerungen und stellt Sachverhalte verständlich dar.
Er berät unparteiisch, unabhängig und objektiv und ist zur strikten Einhaltung des Schweigegebotes verpflichtet. Er stellt also Tatsachen fest, zieht Schlussfolgerungen und stellt Sachverhalte verständlich dar.
Er arbeitet als Gerichtsgutachter, Schiedsgutachter und natürlich auch als Privatgutachter.
Die jeweiligen Kammern kontrollieren und betreuen den Sachverständigen während der Zeit der Bestellung.
Nur bestellte Sachverständige dürfen den sogenannten Rundstempel verwenden. Er hat, wie der Name schon sagt, eine runde Form.
Alle anderen "Sachverständigen" müssen z.B. ovale oder sonstige Formen als Stempel verwenden.
Alle anderen "Sachverständigen" müssen z.B. ovale oder sonstige Formen als Stempel verwenden.