google-site-verification: google957eebc7b331ba08.html

Ausbildung zum Regalinspekteur - Sachverständiger Bernd Derenbach @ SVBD-Zwei-Concept UG (hb)

Sachverständiger Bernd Derenbach
Direkt zum Seiteninhalt

Ausbildung zum Regalinspekteur

Ausbildung zum Regalprüfer um als „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung

Die Rechtsgrundlage für Regalprüfungen ist die Betriebssicherheitsverordnung. Die Europäische Norm DIN EN 15635 enthält wichtige Empfehlungen in Bezug auf Prüfungen und Schadensbeurteilung von Lagereinrichtungen. Die Prüfung der Regale liegt in der Verantwortung des Betreibers. zu veranlassen. Er legt fest, wen er mit dieserPrüfung beauftragt.
Dabei muss er darauf achten, dass die ausgewählte Person über die Voraussetzungen verfügt, um als „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung tätig zu werden.

Die Norm DIN EN 15635 unterscheidet zwischen einer Experteninspektion (mindestens einmal im Jahr) und einer wöchentlichen Sichtkontrolle.
Wichtige Informationen zur statischen Sicherheit von Lagersystemen findet man in dieser europäische Norm DIN EN 15635 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl"

Im Markt  finden man neben Regalinspekteur auch die Bezeichnungen Regalinspektor, Regalkontrolleur oder Regalinspektor.

Zielgruppe

Beschäftigte welche in Unternehmen Regale prüfen wollen.
Zur Prüfung von Regalen beauftragte Personen
Sicherheitsbeauftragte
Führungskräfte aus Lager und Logistik
Beschäftigte aus der Instandhaltung


Inhalte

- Rechtliche Grundlagen und Vorschriften
- Verantwortlichkeiten für den Betrieb von Regalanlagen
- Betriebssicherheitsverordnung
- DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl“
- DGUV Regel 108-007 „Lagereinrichtungen und -geräte“
- DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl“
- Begriffe, Bauarten, Einsatzmöglichkeiten
- Prüfung von Regalen in Theorie und Praxis
- Schadensmeldungen
- Kriterien und Tipps zur Regalprüfung mit vielen Beispielen
- Regalanlagen und deren Bauarten
- Trägersicherungen
- Verkehrswege und Lagerflächen
- Dokumentation
- Prüfberichte bzw. Prüfprotokoll richtig ausfüllen
- Zertifizierte Reparaturmaßnahmen
- Praktische Übungen
- Diskussion
- Schriftliche Prüfung

Voraussetzung

Anforderungen an die zur Prüfung befähigten Personen gemäß § 2 BetrSichV (Auszug aus §2:)
(5) Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den
Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit. Die Fachkenntnisse sind durch Teilnahme an Schulungen auf aktuellem Stand zu halten.
(6) Zur Prüfung befähigte Person ist eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt; soweit hinsichtlich der Prüfung von Arbeitsmitteln in den Anhängen 2 und 3 weitergehende Anforderungen festgelegt sind, sind diese zu erfüllen.

Nachweis

Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie ein unbefristetes Zertifikat. Nachschulungen spätestens alle drei Jahre werden empfohlen.

Dauer

1 Tag Intensivschulung

Im Preis von 499,00 € zzgl. Mwst pro Teilnehmer sind enthalten
Lehrgang, Prüfungsgebühr, Handouts, Zerifikat, Formulare, Getränke und Verzehr
Auf Wunsch auch gegen Sonderpreis für Teilnehmer: Begleitung bei den ersten eigenen Prüfungen

Schloss Str. 20
D-53773 Hennef-Sieg
0157 36 408 308
eMail: Derenbach@staplergutachter.com
www.staplergutachter.eu


Impressum

Datenschutz
Zurück zum Seiteninhalt